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Reisehinweise Liberia

Letzte Aktualisierung: 15.11.2011
Unverändert gültig:  

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Grundsätzliche Einschätzung
Spezifische regionale Risiken
Kriminalität
Verkehr und Infrastruktur
Besondere rechtliche Bestimmungen
Gesundheit

Nützliche Adressen



Grundsätzliche Einschätzung

Liberia war lange von politischer Instabilität und Bürgerkrieg geprägt. Seit 2003 ist eine UN-Friedenstruppe (UNMIL) im Land. Die Sicherheitslage hat sich in weiten Teilen des Landes verbessert, bleibt aber fragil. Im Oktober/November 2011 fanden Präsidentschaftswahlen statt. Der erste Durchgang verlief weitgehend friedlich und ruhig. Bei der Stichwahl kam es jedoch zu Spannungen. Es muss deshalb weiterhin mit sporadischen, örtlich begrenzten Gewaltausbrüchen gerechnet werden.
Die Kriminalitätsrate bleibt hoch.

Infrastruktur und Verwaltung sind im Auf- und Ausbau begriffen. Die Kapazitäten von ziviler Verwaltung, Polizei, Justiz und öffentlichen Diensten sind noch schwach.

Von Touristen- und anderen nicht dringenden Reisen nach Liberia wird abgeraten.

Falls sich eine Reise nicht aufschieben lässt, beachten Sie bitte folgende Hinweise und verfolgen Sie die Entwicklung der Lage vor und während der Reise, z.B. in den Medien oder bei der UNMIL. Befolgen Sie die Anweisungen der Behörden und Ratschläge von ortsansässigen Geschäftspartnern und Bekannten, und meiden Sie grosse Menschenansammlungen und Demonstrationen jeder Art. Tragen Sie stets Ihren Ausweis auf sich, um sich bei Personenkontrollen ausweisen zu können.



Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Reisen ausserhalb der Hauptstadt Monrovia erfordern grosse Vorsicht und sollten nicht ohne vorherige Abklärung der aktuellen Sicherheitslage unternommen werden. Lassen Sie sich wenn möglich von einer lokalen Vertrauensperson begleiten.

Grenzgebiet zu Côte d’Ivoire: Als Folge der kriegerischen Auseinandersetzungen in Côte d’Ivoire hat sich die Sicherheitslage im Grenzgebiet zu Côte d’Ivoire seit Anfang 2011 massiv verschlechtert. Bewaffnete Banden sind in das Grenzgebiet eingedrungen. Betroffen sind vor allem die Provinzen Nimba, Grand Gedeh, River Gee und Maryland. Von Reisen in die Provinzen Nimba, Grande Gedeh, River Gee und Maryland wird abgeraten.

 



Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist hoch und nimmt vor allem in der Hauptstadt Monrovia noch zu. Bei Einbrüchen, Überfällen, Taschen-, Entreiss- und Autodiebstählen wird immer häufiger auch Waffengewalt angewendet. Auch Vergewaltigungen sind vermehrt gemeldet worden. Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Unternehmen Sie Exkursionen, Spaziergänge in Gruppen und verzichten Sie nachts ganz darauf.
  • Frauen wird empfohlen, nur in Begleitung zu reisen und auf keinen Fall alleine an den Strand zu gehen.
  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck etc.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Halten Sie Autotüren verriegelt und Fenster geschlossen.
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch.
Verkehr und Infrastruktur

Die Strassenverbindungen sind stark beschädigt resp. teilweise zerstört. Während der Regenzeit von Mai bis November verschlechtert sich der Strassenzustand noch mehr. Das unvorhersehbare Verhalten der Verkehrsteilnehmer und streunendes Vieh sind ein zusätziches, erhebliches Unfallrisiko. Verzichten Sie auf nächtliche Überlandfahrten.

Ausserhalb von Monrovia ist die Infrastruktur für Reisende rar und sehr bescheiden (Unterkünfte, Restaurants usw.).

Besondere rechtliche Bestimmungen

Gleichgeschlechtliche Beziehungen sind verboten. Es ist auch verboten Regierungsgebäude oder in der Nähe solcher Gebäude sowie militärische Anlagen zu photographieren. Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden hart bestraft. Die Haftbedingungen in Liberia sind äusserst prekär.



Gesundheit

Die medizinische Versorgung ist schlecht und ausserhalb der Hauptstadt Monrovia praktisch nicht vorhanden. Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen müssen im Ausland (Europa) behandelt werden.
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.

Nützliche Adressen

 United Nations Mission to Liberia (UNMIL)

Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung wenden.
Schweizerische Vertretungen im Ausland

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz



Ausschluss der Haftung
Beachten Sie auch die zusätzlichen, allgemein gültigen Reise-Informationen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur sorgfältigen Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.