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Reisehinweise Nigeria
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Letzte Aktualisierung: 04.04.2012 Unverändert gültig: |
Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. |
Auf Reisen nach Nigeria ist der persönlichen Sicherheit grosse Aufmerksamkeit zu schenken. Reisen sollten in Nigeria nur in Begleitung einer ortskundigen Vertrauensperson unternommen werden.
In Nigeria können jederzeit lokale Konflikte politischer, sozialer oder religiöser Natur aufflammen. Dabei kommt es oft zu gewaltsamen Zusammenstössen und Todesopfern.
Die Kriminalitätsrate ist vor allem in den städtischen Agglomerationen hoch.
Seit Oktober 2010 haben Sprengstoff-Anschläge und gewalttätige Auseinandersetzungen in mehreren nördlichen Bundesstaaten Todesopfer und zahlreiche Verletzte gefordert. Weitere Gewaltakte können nicht ausgeschlossen werden. Lassen Sie beim Besuch von öffentlichen Einrichtungen und Plätzen sowie populären Lokalitäten und religiösen Stätten besondere Vorsicht walten zu lassen.
Im ganzen Land besteht das Risiko von Entführungen. Geiselnahmen mit Lösegeldforderungen sind in der Delta Region im Süden seit mehreren Jahren häufig. Im Mai 2011 und Januar 2012 kam es aber auch im Norden zu Entführungen. Beachten Sie auch die Rubrik Terrorismus und Entführungen.
Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien über die aktuelle Sicherheitslage. Meiden Sie Kundgebungen und grössere Menschenansammlungen, denn diese können rasch und ohne ersichtlichen Grund ausarten. Befolgen Sie die Anweisungen der Behörden (Ausgangssperren etc).
Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.
Delta Region: In den Ölförderungsgebieten (Delta Region) sind Unruhen und Geiselnahmen häufig. In Port Harcourt, der Provinzhauptstadt von Rivers State, gibt es ausserdem immer wieder bewaffnete Auseinandersetzungen. Es wird abgeraten von Reisen in die Bundesstaaten Abia, Rivers, Delta, Bayelsa, Ebonyi und Akwa Ibom.
Bei Reisen in die Bundesstaaten Cross River, Imo, Anambra und Edo ist erhöhte Vorsicht geboten.
Nördliche Landeshälfte : Ende Juli 2009 sowie seit November/Dezember 2011 kommt es in den nördlichen Bundesstaaten Bauchi, Yobe, Kano und Borno immer wieder zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Islamisten und den Sicherheitskräften. Mehrere Hundert Todesopfer waren zu beklagen. Die Sicherheitskräfte haben ihre Präsenz massiv verstärkt.
Seit Oktober 2010 kam es in mehreren Städten des Nordens auch zu Sprengstoffanschlägen, bei welchen zahlreiche Menschen verletzt oder getötet wurden. Weitere Anschläge sind möglich.
Es besteht zudem das Risiko, dass bewaffnete Banden oder islamische Terroristen, die in den nördlichen Nachbarstaaten operieren, auch Personen im Norden von Nigeria entführen (vgl. Fokus Entführungsrisiko in der Sahara). Im Mai 2011 wurden in Kebbi ein Italiener und ein Brite und im Januar 2012 in Kano ein Deutscher entführt. Alle drei Europäer waren im Auftrag von Geschäftsfirmen in Nigeria tätig. Zwei Geiseln wurden Mitte März in Sokoto getötet.
Von Reisen in die Bundesstaaten Bauchi, Yobe, Borno und Kano wird abgeraten. In die anderen Bundesstaaten der nördlichen Landeshälfte sollten Reisen nur aus wichtigen Gründen unternommen werden; dabei ist grosse Vorsicht geboten. Von Touristenreisen wird abgeraten.
Abuja (Federal Capital Territory) : Die Bundeshauptstadt Abuja ist seit Oktober 2010 ebenfalls Zielscheibe von Sprengstoffanschlägen geworden. Betroffen waren bislang u.a. ein beliebter Fischmarkt, das Polizeihauptquartier sowie am 26. August 2011 das Hauptquartier der UNO. Die Anschläge haben zahlreiche Todesopfer und Verletzte gefordert. Die Hintergründe der diversen Anschläge sind nicht vollständig geklärt. Reisenden nach Abuja wird empfohlen, beim Besuch von öffentlichen Einrichtungen und Plätzen sowie populären Lokalitäten und religiösen Stätten besondere Vorsicht walten zu lassen. Weitere Anschläge sind möglich.
Plateau State: Mitte Januar und Anfang März 2010 sowie im August 2011 forderten ethnisch-religiöse Ausschreitungen mit Intervention der Sicherheitskräfte in der Stadt Jos und Dörfern der Umgebung mehrere hundert Todesopfer. Auch bei kleineren Anschlägen und Zusammenstössen zwischen Christen und Muslimen kommt es immer wieder zu Todesopfern und Verletzten. Die Auseinandersetzungen sind Ausdruck ständig schwelender Spannungen. Weitere gewalttätige Auseinandersetzungen sind möglich. Von Reisen in den Bundesstaat Plateau State wird abgeraten.
Bakassi-Halbinsel: Im Juni 2006 schlossen Kamerun und Nigeria einen Vertrag zur Lösung der Grenzstreitigkeiten. Die Bakassi-Halbinsel ist am 14. August 2008 formell an Kamerun abgetreten worden. Dennoch halten die Spannungen an. In der ersten Hälfte 2009 wurden Besatzungsmitglieder ausländischer Schiffe durch kriminelle Banden entführt. Von Reisen auf die Bakassi-Halbinsel wird abgeraten
Die Kriminalitätsrate ist im ganzen Land hoch. Es besteht das Risiko von Entführungen mit Lösegeldforderungen. Brutale bewaffnete Raubüberfälle (auf der Strasse und zu Hause), Vergewaltigungen, Betrug, Auto- und andere Diebstähle (auch in Hotels und Restaurants) sind weit verbreitet. Diese Umstände zwingen Reisende zu grösster Vorsicht. Beachten Sie unter anderem nachstehende Vorsichtsmassnahmen:
- Lassen Sie sich unbedingt von einer ortskundigen Vertrauensperson am Flughafen abholen und ins Hotel sowie auf Reisen begleiten. Dies gilt vor allem - aber nicht nur - für Lagos.
- Auf Landstrassen besteht Überfallgefahr. Unternehmen Sie deshalb unumgängliche Überlandfahrten in Gruppen von mehreren Fahrzeugen, und verzichten Sie nachts ganz darauf.
- Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck) auf sich.
- Setzen Sie Ihre Kreditkarte - wenn überhaupt - mit Vorsicht ein; Missbrauch ist verbreitet.
- Benutzen Sie nach Möglichkeit keine öffentlichen Verkehrsmittel (Bahn, Busse, Taxis).
- Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch.
- Seien Sie vorsichtig mit Kontakten über das Internet. Es kommt vor, dass Kriminelle unter dem Vorwand, eine Freundschaft oder Geschäftsbeziehung anbahnen zu wollen, Personen ins Land locken, diese dann bedrohen oder entführen, um Geld zu erpressen.
In den nigerianischen Gewässern und Häfen gibt es häufig Fälle von Piraterie, die sich auch gegen Handelsschiffe und Jachten richten.
International Maritime Bureau
International Maritime Organization
Das Bundesamt für Polizei warnt vor unseriösen Geschäftsangeboten, die unter Vorgabe von Finanz- und Edelmetalltransaktionen aus Westafrika hohe Gewinne versprechen. Nähere Informationen über solche Machenschaften finden Sie auf der Internet-Seite des Bundesamtes für Polizei.
Bundesamt für Polizei
Die periodisch auftretende Energieknappheit (Benzin, Diesel und Elektrizität) führt immer wieder zu temporären Verkehrszusammenbrüchen; dies erschwert eine zuverlässige Planung von Reisen stark.
Die Strassen sind in schlechtem Zustand und während der Regenzeit oft unpassierbar: im Süden von April bis Oktober, im Norden von Mai bis September.
Die Missachtung der Verkehrsregeln und das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmer bildet ein zusätzliches Risiko. Bei Unfällen mit Verletzten müssen Repressalien resp. Vergeltungsmassnahmen der Bevölkerung befürchtet werden. Es ist deshalb ratsam, nicht erste Hilfe zu leisten, sondern nach Möglichkeit weiterzufahren und sich beim nächsten Polizeiposten zu melden. Statt selbst ein Auto zu lenken, mieten Sie vorzugsweise einen Wagen mit Chauffeur (vgl. auch Vorsichtsmassnahmen weiter oben).
Die Sicherheit und Wartung nigerianischer Flugzeuge entspricht nicht europäischem Standard. Es kam zu mehreren Flugunfällen.
Es ist verboten, militärischen Installationen, Flughäfen, Brücken, Bauten und Einrichtungen der Verwaltung und öffentlichen Gebäuden zu fotografieren. Es ist jedoch unklar, was alles unter diese Kategorien fällt. Es sind schon Personen verhaftet worden, obwohl sie die Erlaubnis zum Fotografieren erhalten hatten. Es ist deshalb ratsam, auf Aufnahmen in der Öffentlichkeit zu verzichten.
Gleichgeschlechtliche Handlungen sind strafbar. Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden mit hohen Haftstrafen geahndet (bis lebenslänglich). Die Haftbedingungen sind prekär: überfüllte Zellen, äusserst dürftige sanitäre Einrichtungen, mangelnde ärztliche Betreuung usw.
In einzelnen Staaten des Nordens ist die Rechtsprechung stark durch das islamische Strafrecht beeinflusst und entsprechend streng.
Die Bevölkerung Nigerias setzt sich aus über 400 ethnischen Gruppen zusammen. Während im Süden und Südosten die mehrheitlich christlichen Yoruba- und Ibo-Völker dominieren, überwiegen im Norden die muslimischen Hausa-Fulani. Passen Sie Ihr Verhalten und Ihre Kleidung den lokalen Gepflogenheiten an. Personen oder Personengruppen können aggressiv reagieren, wenn sie unerwartet und ohne Einwilligung fotografiert oder gefilmt werden.Im nördlichen Teil des Landes kommt es regelmässig zu Dürreperioden. Während der Regenzeit von März bis Oktober hingegen sind Überschwemmungen häufig.
Die medizinische Versorgung ist nicht immer gewährleistet. Für die Behandlung ernsthafter Erkrankungen und Verletzungen empfiehlt sich die Rückkehr nach Europa.
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Neben anderen (Tropen-)Krankheiten treten auch Tuberkulose, Bilharziose und Schlafkrankheit auf.
Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung wenden.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausschluss der Haftung
Beachten Sie auch die zusätzlichen, allgemein gültigen Reise-Informationen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur sorgfältigen Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.


