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Reisehinweise Ruanda
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Letzte Aktualisierung: 27.01.2012 Unverändert gültig: |
Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. |
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Grundsätzliche Einschätzung
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Die politische Lage in Ruanda kann als relativ stabil bezeichnet werden.
Seit Anfang 2010 kam es in der Hauptstadt Kigali und im Süden des Landes verschiedentlich zu Granatenangriffen, bei denen mehrere Menschen getötet und Dutzende verletzt wurden. Die Hintergründe der Anschläge sind unklar. Weitere Ereignisse dieser Art und gewisse Spannungen können nicht ausgeschlossen werden.
In Ruanda besteht auch das Risiko von Terroranschlägen. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien über die aktuelle Sicherheitslage. Lassen Sie Vorsicht walten. Meiden Sie Kundgebungen und grosse Menschenansammlungen jeder Art.
Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.
Grenzregionen zur Demokratischen Republik Kongo (Kinshasa) und Burundi: Es besteht die Gefahr von Überfällen durch bewaffnete Banden aus den beiden Nachbarländern. Von Reisen in die Grenzgebiete zu Kongo (Kinshasa) und Burundi wird abgeraten. Ausnahme: Nationalparks.
Nationalparks: Besuchen Sie die Nationalparks ausschliesslich in organisierten Touren und in Begleitung von vertrauenswürdigen lokalen Reiseführern. Vergewissern Sie sich bei Besuchen der Nationalparks im kongolesischen und burundischen Grenzgebiet, dass der Reiseführer die Sicherheitslage mit den lokalen Behörden abgeklärt hat.
Die Hauptstrassen sind in relativ gutem Zustand. Ein erhebliches Unfallrisiko bilden jedoch streunendes Vieh und das undisziplinierte Verhalten vieler Verkehrsteilnehmer (Missachtung der Verkehrsregeln, abruptes Anhalten auf der Fahrbahn usw.). Von nächtlichen Überlandfahrten wird deshalb abgeraten. Nicht asphaltierte Strassen sind während den Regenzeiten (März bis Mai und September bis Dezember) oft nur mit Geländefahrzeugen befahrbar.
Es ist verboten, militärische Einrichtungen und Regierungsgebäude zu fotografieren. Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden mit mehrjährigen Gefängnisstrafen geahndet. Aussereheliche Beziehungen sind strafbar. Die Haftbedingungen sind prekär (überfüllte Gefängnisse, mangelhafte Hygiene und medizinische Versorgung etc.).
Passen Sie Ihr Verhalten den lokalen Gepflogenheiten an und kleiden Sie sich konservativ (bedeckt). Bedenken Sie, dass die Bevölkerung während des Bürgerkriegs in der ersten Hälfte der 90er Jahre traumatische Erfahrungen gemacht hat, und begegnen Sie den Menschen mit entsprechendem Respekt und Feingefühl. Kritische politische Äusserungen werden nicht geschätzt und sind unter Umständen strafbar.
Ausserhalb von Kigali ist die medizinische Versorgung nicht überall gewährleistet. Eigenes Verbandsmaterial und Wegwerfspritzen können sich als nützlich erweisen.
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Neben anderen (Tropen-)Krankheiten treten auch Tuberkulose und periodisch Meningokokken-Meningitis auf.
Notruf Polizei: 112
Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung wenden.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausschluss der Haftung
Beachten Sie auch die zusätzlichen, allgemein gültigen Reise-Informationen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur sorgfältigen Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.


