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Reisehinweise Südafrika
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Letzte Aktualisierung: 08.07.2011 Unverändert gültig: |
Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. |
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Grundsätzliche Einschätzung
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Südafrika verfügt über eine stabile Regierung. Trotz der beachtlichen Entwicklungen in den vergangenen Jahren bestehen weiterhin grosse soziale Unterschiede. Für einen grossen Teil der Bevölkerung verbessern sich die Lebensumstände nur langsam, und die Arbeitslosigkeit ist hoch. Dies sind unter anderem Ursachen für die hohe Kriminalitätsrate.
Auch in Südafrika kann das Risiko von Terroranschlägen nicht ausgeschlossen werden.
Sporadische, politisch motivierte Gewalttaten in der Provinz KwaZulu-Natal können Risiken für Touristen bergen. Dort ist somit erhöhte Vorsicht geboten.
Gewaltkriminalität ist verbreitet und in den grossen Städten besonders hoch (Johannesburg, Kapstadt, Durban und Pretoria). Die Kriminellen sind häufig bewaffnet und gehen oft brutal vor: Raubüberfälle, Diebstahl von Autos unter Androhung oder Anwendung von Gewalt, Sexualdelikte, Entführungen und Mord. Es kommt auch zu gewaltsamen Übergriffen gegen schwarzafrikanische Ausländer. Unter anderem werden folgende Vorsichtsmassnahmen empfohlen:
- Meiden Sie die Townships in den Randgebieten der grossen Städte.
- Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck) und nur wenig Geld auf sich.
- Erkundigen Sie sich im Hotel, bei den Touristenbüros oder den Tourist Units über Stadtteile und Orte, die zu meiden sind, und gehen Sie nachts nie allein auf die Strasse.
- Einzelreisende sind besonders gefährdet. Schliessen Sie sich wenn möglich organisierten Touristengruppen an.
- Lassen Sie insbesondere bei Ankunft oder Abreise am Oliver Tambo-Flughafen in Johannesburg grosse Vorsicht walten.
- Halten Sie die Autofenster geschlossen und verriegeln Sie die Türen.
- Meiden Sie wenn möglich die Bahnhöfe von Johannesburg und Kapstadt. Falls sich Bahnfahrten nicht vermeiden lassen: Benutzen Sie in Johannesburg, Pretoria und Durban keine Vorortszüge, in Kapstadt höchstens die 1. Klasse und bloss zu den Hauptverkehrszeiten. Eine sicherere Alternative zur Eisenbahn bilden die Intercity-Busverbindungen renommierter Firmen.
- Nehmen Sie keine Minibus-Taxis.
- Führen Sie ein Mobiltelefon mit sich und informieren Sie sich über die Notfallnummern. Es besteht auch die Möglichkeit, ein Mobiltelefon in Südafrika zu mieten (z.B. an den Flughäfen).
- Setzen Sie Ihre Kreditkarte mit grosser Vorsicht ein, denn Missbrauch ist verbreitet.
- Vorsicht mit Geldautomaten - diese werden teilweise für Missbräuche manipuliert.
- Bei Zufallsbekanntschaften in Bars und Restaurants ist Vorsicht geboten. Es kommt vor, dass mit Betäubungsmitteln versetzte Getränke angeboten werden, um das Opfer zu berauben.
- Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch.
Das Bundesamt für Polizei warnt vor unseriösen Geschäftsangeboten, die unter Vorgabe von Finanz- und Edelmetalltransaktionen aus Afrika hohe Gewinne versprechen. Nähere Informationen über solche Machenschaften finden Sie auf der Internet-Seite des Bundesamtes für Polizei.
Bundesamt für Polizei
Das Unfallrisiko im Strassenverkehr ist hoch. Ursachen sind unter anderem überhöhte Geschwindigkeit und das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmer. Die Minibus-Taxis gefährden durch ihre rücksichtslose Fahrweise Passagiere und andere Verkehrsteilnehmer.
Führen Sie für den Fall von Pannen immer genügend Proviant (Wasser etc.) sowie Ersatzräder mit. Von nächtlichen Überlandfahrten wird abgeraten.
Heftige Gewitter führen zeitweise zu Überschwemmungen. Während der Trockenzeit können Wald- und Buschbrände ausbrechen.
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Neben anderen (Tropen-)Krankheiten tritt auch Tuberkulose auf.
Notruf Polizei: 10 111
Notruf Ambulanz: 10177
Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung wenden.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausschluss der Haftung
Beachten Sie auch die zusätzlichen, allgemein gültigen Reise-Informationen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur sorgfältigen Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.


