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Reisehinweise Sambia

Letzte Aktualisierung: 30.09.2011
Unverändert gültig:  

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Grundsätzliche Einschätzung
Spezifische regionale Risiken
Kriminalität
Verkehr und Infrastruktur
Besondere rechtliche Bestimmungen
Gesundheit

Nützliche Adressen



Grundsätzliche Einschätzung

Die politische Lage kann als relativ stabil bezeichnet werden.

Meiden Sie dennoch grössere Menschenansammlungen und Kundgebungen jeder Art.



Spezifische regionale Risiken

Meiden Sie die Grenzgebiete zu Angola und zur Demokratischen Republik Kongo, denn die langjährigen Bürgerkriege in diesen Ländern haben die Sicherheitslage auch in den angrenzenden Gebieten destabilisiert. Teile der Grenzlinie zu Angola sind vermint.

Landminen sind auch an der Grenze zu Mosambik vorhanden und in einigen abgelegenen Gebieten in der Southern und Central Province. Halten Sie sich strikt an die häufig benutzten Strassen und informieren Sie sich bei den örtlichen Behörden und/oder der Bevölkerung.

Kriminalität

Raubüberfälle und Diebstähle nehmen vor allem in den grösseren Städten zu. Auch Diebstähle von Autos unter Androhung oder gar Anwendung von Gewalt häufen sich. Beachten Sie unter anderem nachstehende Vorsichtsmassnahmen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck etc.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Deponieren Sie Ihren Reisepass und andere wichtige Dokumente im Hotelsafe; tragen Sie jedoch stets Fotokopien der Ausweise auf sich.
  • Halten Sie die Autotüren verriegelt und die Fenster geschlossen.
  • Verzichten Sie auf nächtliche Überlandfahrten und seien Sie in den Städten nach Einbruch der Dunkelheit besonders vorsichtig.
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft nimmt zu.
  • Frauen wird empfohlen, in Gruppen von mindestens zwei Personen zu reisen.
  • Informieren Sie sich über die aktuelle Sicherheitslage bevor Sie Überlandreisen auf der Strecke Livingstone - Lusaka - Copperbelt antreten.
Verkehr und Infrastruktur
Strassen und Fahrzeuge sind oft in schlechtem Zustand. Das unberechenbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmer stellt ein erhebliches Unfallrisiko dar - auch bei Fahrten in Überlandbussen. Für Reisen mit einem Personenwagen ist es empfehlenswert, ein Auto mit Chauffeur zu mieten. Von nächtlichen Überlandfahrten wird generell abgeraten.
Während der Regenzeit (November/Dezember bis März/April) muss mit Überschwemmungen und Verkehrsbehinderungen gerechnet werden.

Besondere rechtliche Bestimmungen
Es ist verboten, den Präsidenten zu beleidigen sowie uniformierte Personen, militärische Einrichtungen und öffentliche Bauten (Flughäfen, Brücken usw.) zu fotografieren. Gleichgeschlechtliche Handlungen sind strafbar. Für gewisse schwere Verbrechen kann die Todesstrafe verhängt werden (Landesverrat, Raub unter Anwendung von Waffengewalt, Mord etc.). Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei kleinsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit hohen Gefängnisstrafen geahndet. Die Haftbedingungen sind prekär (unzulängliche sanitäre Einrichtungen und medizinische Versorgung etc.).

Gesundheit
Die medizinische Versorgung ist nicht in jedem Fall gewährleistet. Ernsthafte Verletzungen und Erkrankungen müssen im Ausland (Südafrika oder Europa) behandelt werden.
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Neben anderen (Tropen-)Krankheiten tritt auch Tuberkulose auf.

Nützliche Adressen
Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung wenden.
  • Schweizerische Vertretungen im Ausland


  • Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
  • Ausländische Vertretungen in der Schweiz


  • Ausschluss der Haftung
    Beachten Sie auch die zusätzlichen, allgemein gültigen Reise-Informationen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.
    Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur sorgfältigen Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
    Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.