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Renten- und Wohnsitzbestätigung

Rentenbestätigung (AHV / IV / Schweizer Pensionskassen)
Rentenbezüger, die für die Aufenthaltsbewilligung bzw. deren Verlängerung eine Rentenbestätigung zu Handen der Thailändischen Immigrationsbehörde brauchen, können diese bei der Botschaft beantragen unter der Bedingung, dass ein entsprechendes Originaldokument (z.B. Rentenverfügung) vorgelegt wird, dass nicht älter als 6 Wochen ist. Bankkontoauszüge werden ausdrücklich nicht akzeptiert. Es ist nicht mehr möglich, eine Rentenbestätigung basierend auf einer Fax- oder E-Mail Meldung auszustellen.

Die Rentenbestätigung kann auf dem Postweg bestellt werden. Bitte senden Sie mir die Originalbescheinigung zusammen mit einem Postal Money Order oder einem Scheck (zahlbar an Embassy of Switzerland) gemäss Gebührenübersicht (Bestätigung & Porto) ein.

Wohnsitzbestätigung
Oft verlangen thailändische Behörden oder auch Stellen in der Schweiz eine von der Schweizer Botschaft ausgestellte Immatrikulationsbestätigung (Wohnsitzbestätigung). Diese Vertretung stellt für ordnungsgemäss registrierte Personen in diesen Fällen eine solche aus. Schreiben Sie mir bitte, unter Angabe Ihrer genauen Wohnadresse, für welche Behörde/Stelle und wozu genau Sie die Bestätigung benötigen und legen Sie dem Schreiben für die Gebühren ein Postal Money Order oder einen Scheck (zahlbar an Embassy of Switzerland) gemäss Gebührenübersicht (Bestätigung & Porto) bei.