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Reisehinweise Estland
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Letzte Aktualisierung: 31.01.2012 Unverändert gültig: |
Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. |
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Grundsätzliche Einschätzung
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Das Land ist stabil.
Treffen Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Taschendiebstahl. Tragen Sie lediglich eine Fotokopie des Passes auf sich und hinterlegen Sie das Original im Hotelsafe. Autodiebstahl kommt relativ häufig vor. Benutzen Sie wo möglich bewachte Parkplätze.
Auf der Strasse erfordern Schlaglöcher besondere Aufmerksamkeit. Im Winterhalbjahr müssen Fussgänger einen Reflektor tragen.
Alkohol am Steuer ist verboten (0 Promille!). In Estland ist das Trinken von Alkohol in der Öffentlichkeit grundsätzlich verboten. Alkoholische Getränke dürfen nur zu Hause oder in lizenzierten Lokalen konsumiert werden.
Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden streng bestraft, je nach Art und Menge der Drogen mit Geldbussen oder Haftstrafen bis zu zehn Jahren. Die Haftbedingungen sind in den meisten Gefängnissen schwieriger als in der Schweiz.
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Notruf Polizei: 110
Notruf allgemein: 112
Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung wenden.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausschluss der Haftung
Beachten Sie auch die zusätzlichen, allgemein gültigen Reise-Informationen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur sorgfältigen Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.


