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Reisehinweise Kroatien
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Letzte Aktualisierung: 07.06.2011 Unverändert gültig: |
Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. |
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Grundsätzliche Einschätzung
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Die politische Situation kann als stabil bezeichnet werden.
Landminen: Das unmittelbare Küstengebiet gilt als sicher. Im Landesinneren sind hingegen in den ehemaligen Kampfzonen des Krieges von 1991 - 95 noch einige Minenfelder vorhanden, die nicht immer eindeutig gekennzeichnet sind. Am stärksten betroffen sind Slawonien sowie das Hinterland zwischen Zadar und Split (ehemalige Krajina). Halten Sie sich strikt an die markierten Strassen und Wege. Das kroatische Zentrum für Minenräumung gibt detailliert Auskunft über die betroffenen Gebiete.
Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität.
Auf den Raststätten von Autobahnen und Schnellstrassen ist besondere Vorsicht geboten, da dort organisierte Diebesbanden aktiv sind. Sie lenken Touristen durch Gespräche ab, oder sie beschädigen Autoreifen, um bei einem späteren Pannenhalt ihre Hilfe anzubieten und dabei Wertgegenstände zu entwenden. Behalten Sie deshalb Ihren Wagen auf Raststätten stets im Auge und seien Sie Fremden gegenüber misstrauisch.
Fast alle Küstenferienorte und Grossstädte sind mit guten Autobahnen erreichbar. Vereinzelte Kurzstrecken befinden sich noch im Aufbau. Der Zustand der Hauptstrassen ist befriedigend, jener der Nebenstrassen hingegen oft schlecht. Das unvorhersehbare Verhalten gewisser Verkehrsteilnehmer erfordert grösste Vorsicht.
Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei kleinen Mengen und bei jeder Art von Drogen hart bestraft.
In Dalmatien kommen gelegentlich (kleinere) Erdbeben vor. Sollte sich während Ihres Aufenthalts ein grösseres Erdbeben ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizerische Botschaft in Zagreb.
Die medizinische Grundversorgung ist in den Krankenhäusern der grösseren Städte gewährleistet.
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Notruf-Nummer der kroatischen Tourismuszentrale: 911
Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung wenden.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausschluss der Haftung
Beachten Sie auch die zusätzlichen, allgemein gültigen Reise-Informationen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur sorgfältigen Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.


