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Visa für in Litauen lebende Personen
Ausdehung des Abkommes über die Personenfreizügigkeit der neuen EU-Mitgliedstaaten
Das Protokoll zur Ausdehnung des Freizügikeitsabkommens auf die 10 neuen EU-Staaten ist am 1. April 2006 in Kraft getreten
Was bedeutet dies für Antragssteller eines Arbeitsvisums aus Lettland oder Litauen?
Per 1. April 2006 kann die Mehrheit der Arbeitsbewilligungen direkt in der Schweiz beantragt werden. Wir bitten Sie in diesem Zusammenhang, direkt die Website des Bundesamtes für Migration in der Schweiz zu konsultieren.
Sie können sich auch an die Schweizerische Botschaft in Riga wenden: Tel. +371 733 83 53
Gegen Vorweisung einer gültigen Identitätskarte oder eines gültigen Reisepasses können Lettische und Litauische Staatsangehörige ungeachtet des Aufenthaltsgrundes ohne Visum in die Schweiz einreisen.
Ab 1. April 2006 bei einem beabsichtigten Aufenthalt von über drei (3) Monate muss sich der/die Reisende bei der nach dem Aufenthaltsort zuständigen kantonale Fremdenpolizei zu melden und das Gesuch um die Aufenthaltsbewilligung einzureichen.
Für näheren Auskunfte bitte die Website des Bundesamtes für Migration konsultieren oder sich bei der Schweizerischen Botschaft erkundigen Mo. - Fr. 9:00 - 11:30 Tel. 00371 733 83 53.
Kontrollieren Sie bitte die Gültigkeit Ihres Reisepasses: er muss mindestens 3 Monate über das beabsichtigte Ausreisedatum hinaus gültig sein.
Grundbedingungen für ausländische Bürger/innen in Lettland und Litauen wohnhaft:
Gegen Vorweisung eines gültigen Reisepasses mit einer Gültigkeit die mindestens 3 Monate über das Ausreisedatum gültig ist und eine Lettische / Litauische Aufenthalts- /Niderlassungsbewilligung / Langzeitvisum mindesten 1 Jahr gültig sind, können ausländische Bürger in Lettland und Litauen wohnhaft ohne Visum in die Schweiz einreisen.
Achtung: Inhaber von Alien's Passeport brauchen immer ein Visum für die Schweiz
Bitte beachten Sie, dass die Schweiz nicht Mitglied des Schengenstaaten-Abkommens ist.
Nachstehend finden Sie die Bedingungen für die Visumerteilung für Gesuchstellende mit Wohnsitz in Lettland und Litauen.
Bitte beachten Sie, dass alleinreisende Minderjährige (unter 18 Jahren) eine Bewilligung der Eltern brauchen . Der Visumantrag muss von beiden Elternteilen unterschrieben sein.
Zur Ausstellung eines Visums für die Schweiz werden folgende Unterlagen benötigt:
- Antragsformular ausgefüllt in einer schweiz. Landessprache oder Englisch und vom Antragssteller persönlich unterschrieben
- Reisepass, gültig mindestens 3 Monate über das Ausreisedatum hinaus
- 1 Passfoto neueren Datums, 3x4 cm
- Flugkarte, bestätigter Hin- und Rückflug
- Nachweis einer Aufenthaltsbewilligung im Wohnsitzstaat
- Bearbeitungsgebühr LVL 24.80
- Von der kant. Fremdenpolizei visierte Garantieerklärung des Gastgebers in der Schweiz (das entsprechende Formular ist bei dieser Botschaft erhältlich)
- Nachweis einer Kranken-und Unfallversicherung
- Bescheinigung des Arbeitgebers, dass ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis besteht. Bei selbständiger Erwerbstätigkeit Handelsregisterauszug. Bei Schüler oder Studenten, Anmeldungsbestätigung für das Schuljahr
Zur Ausstellung eines Visums für die Schweiz werden folgende Unterlagen benötigt:
- Antragsformular ausgefüllt in einer schweiz. Landessprache oder Englisch und vom Antragssteller persönlich unterschrieben
- Reisepass, gültig mindestens 3 Monate über das Ausreisedatum hinaus
- 1 Passfoto neueren Datums, 3x4 cm
- Flugkarte, bestätigter Hin- und Rückflug
- Nachweis einer Aufenthaltsbewilligung im Wohnsitzstaat
- Bearbeitungsgebühr LVL 24.80
- Hotelvoucher oder Nachweis Hotelbuchung
- Nachweis einer Kranken-und Unfallversicherung
- Traveller Chèques im Betrag von CHF 180.- pro Tag, Bankkontoauszug oder in Ausnahmefällen die 3 letzten Lohnabrechnungen
- Bescheinigung des Arbeitgebers, dass ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis besteht. Bei selbständiger Erwerbstätigkeit Handelsregisterauszug.Bei Schüler oder Studenten, Anmeldungsbestätigung für das Schuljahr.
Zur Ausstellung eines Visums für die Schweiz werden folgende Unterlagen benötigt:
- Antragsformular ausgefüllt in einer schweiz. Landessprache oder Englisch und vom Antragssteller persönlich unterschrieben
- Reisepass, gültig mindestens 3 Monate über das Ausreisedatum hinaus
- 1 Passfoto neueren Datums, 3x4 cm
- Flugkarte, bestätigter Hin- und Rückflug
- Nachweis einer Aufenthaltsbewilligung im Wohnsitzstaat
- Bearbeitungsgebühr LVL 24.80
- Einladungsschreiben der zu besuchenden schweizerischen oder liechtensteinischen Firma
- Hotelvoucher oder Nachweis der Hotelbuchung
- Schreiben des Arbeitgebers betreffend Geschäftsreise (schweiz. Landessprache oder englisch) und Handelsregisterauszug (übersetzt auf deutsch oder englisch)
- Nachweis einer Kranken- und Unfallversicherung
Zur Ausstellung eines Visums für die Schweiz werden folgende Unterlagen benötigt:
- Antragsformular ausgefüllt in einer schweiz. Landessprache oder Englisch und vom Antragssteller persönlich unterschrieben
- Reisepass, gültig mindestens 3 Monate über das Ausreisedatum hinaus
- 1 Passfoto neueren Datums, 3x4 cm
- Flugkarte, bestätigter Hin- und Rückflug
- Nachweis einer Aufenthaltsbewilligung im Wohnsitzstaat
- Bearbeitungsgebühr LVL 24.80
- Teilnehmerliste (alphabetisch geordnet: Name, Vorname, Geburtsdatum, Pass-Nr., Ausstellungsdatum, Gültigkeitsdauer, Beruf oder Funktion in der Gruppe)
- Garantie des Organisators über Kostenübernahme
- Nachweis einer Kranken- und Unfallversicherung
Zur Ausstellung eines Visums für die Schweiz werden folgende Unterlagen benötigt:
- Antragsformuläre 3-fach ausgefüllt in einer schweiz. Landessprache oder Englisch und vom Antragssteller persönlich unterschrieben
- Reisepass, gültig mindestens 3 Monate über das Ausreisedatum hinaus
- Flugkarte, bestätigter Hin- und Rückflug
- Nachweis einer Aufenthaltsbewilligung im Wohnsitzstaat
- Bearbeitungsgebühr LVL 24.80
- Antragsformulare 3-fach ausgefüllt (siehe Rubrik Auf alle Fälle)
- 2 identische Passfotos neueren Datums, 3x4 cm
- Original vom unterschriebenen Arbeitsvertrag
- Kostenvorschuss Portoauslagen LVL 4.40
Zur Ausstellung eines Visums für die Schweiz werden folgende Unterlagen benötigt:
- Antragsformuläre 3-fach ausgefüllt in einer schweiz. Landessprache oder Englisch und vom Antragssteller persönlich unterschrieben
- Reisepass, gültig mindestens 3 Monate über das Ausreisedatum hinaus
- Flugkarte, bestätigter Hin- und Rückflug
- Nachweis einer Aufenthaltsbewilligung im Wohnsitzstaat
- Bearbeitungsgebühr LVL 24.80
- 2 identische Passfotos neueren Datums, 3x4 cm
- Diplome und Schulzeugnisse übersetzt in eine schweiz. Landessprache
- Curriculum Vitae in einer schweiz. Landessprache
- Originalbestätigungs-/Anmeldungsbrief von der Schule/Universität
- Bestätigung des bezahlten Schulgeldes
- Beweis über finanzielle Mittel (CHF 1850.00 p/Monat) für Unterkunft und sonstige Auslagen
- Schriftliche Bestätigung über das Verlassen der Schweiz nach Beendigung des Studiums (bei der Botschaft erhältlich)
- Sprachtest (bei der Botschaft durchgeführt)
- Kostenvorschuss Portoauslagen LVL 4.40
Zur Ausstellung eines Visums für die Schweiz werden folgende Unterlagen benötigt:
- Antragsformular auf Deutsch/Englisch/Französisch/Italienisch ausgefüllt und vom Antragssteller persönlich unterschrieben
- Reisepass, gültig mindestens 3 Monate über das Ausreisedatum hinaus
- 1 Passfoto neueren Datums, 3x4 cm
- Flugreservation, bestätigter Hin- und Rückflug
- Nachweis einer Aufenthaltsbewilligung im Wohnsitzstaat
- Kostenvorschuss Portoauslagen LVL (beim Konsulat anfragen)
- Visagebühr LVL 24.80
- Von der kant. Fremdenpolizei visierte Garantieerklärung des Gastgebers in der Schweiz (das entsprechende Formular ist beim Konsulat erhältlich)
- Nachweis einer Kranken- und Unfallversicherung
- Bescheinigung des Arbeitgebers, dass ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis besteht. Bei selbständiger Erwerbstätigkeit Handelsregisterauszug. Bei Schüler oder Studenten, Anmeldungsbestätigung für das Schuljahr
Zur Ausstellung eines Visums für die Schweiz werden folgende Unterlagen benötigt:
- Antragsformular auf Deutsch/Englisch/Französisch/Italienisch ausgefüllt und vom Antragssteller persönlich unterschrieben
- Reisepass, gültig mindestens 3 Monate über das Ausreisedatum hinaus
- 1 Passfoto neueren Datums, 3x4 cm
- Flugreservation, bestätigter Hin- und Rückflug
- Nachweis einer Aufenthaltsbewilligung im Wohnsitzstaat
- Kostenvorschuss Portoauslagen LVL (beim Konsulat anfragen)
- Visagebühr LVL 24.80
- Hotelvoucher oder Nachweis Hotelbuchung
- Nachweis einer Kranken- und Unfallversicherung
- Traveller Chèques im Betrag von CHF 180.- pro Tag pro Person, Bankkontoauszug oder in Ausnahmefällen die 3 letzten Lohnabrechnungen
- Bescheinigung des Arbeitgebers, dass ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis besteht. Bei selbständiger Erwerbstätigkeit Handelsregisterauszug. Bei Schüler oder Studenten, Anmeldungsbestätigung für das Schuljahr
Zur Ausstellung eines Visums für die Schweiz werden folgende Unterlagen benötigt:
- Antragsformular auf Deutsch/Englisch/Französisch/Italienisch ausgefüllt und vom Antragssteller persönlich unterschrieben
- Reisepass, gültig mindestens 3 Monate über das Ausreisedatum hinaus
- 1 Passfoto neueren Datums, 3x4 cm
- Flugreservation, bestätigter Hin- und Rückflug
- Nachweis einer Aufenthaltsbewilligung im Wohnsitzstaat
- Kostenvorschuss Portoauslagen LVL (beim Konsulat anfragen)
- Visagebühr LVL 24.80
- Einladungsschreiben der zu besuchenden schweizerischen oder liechtensteinischen Firma
- Hotelvoucher oder Nachweis der Hotelbuchung
- Schreiben des Arbeitgebers betreffend Geschäftsreise (deutsch oder englisch) und Handelsregisterauszug, mit Übersetzung auf deutsch oder englisch
- Nachweis einer Kranken- und Unfallversicherung
Zur Ausstellung eines Visums für die Schweiz werden folgende Unterlagen benötigt:
- Antragsformular auf Deutsch/Englisch/Französisch/Italienisch ausgefüllt und vom Antragssteller persönlich unterschrieben
- Reisepass, gültig mindestens 3 Monate über das Ausreisedatum hinaus
- 1 Passfoto neueren Datums, 3x4 cm
- Flugreservation, bestätigter Hin- und Rückflug
- Nachweis einer Aufenthaltsbewilligung im Wohnsitzstaat
- Kostenvorschuss Portoauslagen LVL (beim Konsulat anfragen)
- Visagebühr LVL 24.80
- Teilnehmerliste (alphabetisch geordnet: Name, Vorname, Geburtsdatum, Pass-Nr., Ausstellungsdatum, Gültigkeitsdauer, Beruf oder Funktion in der Gruppe)
- Garantie des Organisators über Kostenübernahme
- Nachweis einer Kranken- und Unfallversicherung
Zur Ausstellung eines Visums für die Schweiz werden folgende Unterlagen benötigt:
- Antragsformulare 3-fach auf Deutsch/Englisch/Französisch/Italienisch ausgefüllt und vom Antragssteller persönlich unterschrieben
- Reisepass, gültig mindestens 3 Monate über das Ausreisedatum hinaus
- 1 Passfoto neueren Datums, 3x4 cm
- Flugreservation, bestätigter Hin- und Rückflug
- Nachweis einer Aufenthaltsbewilligung im Wohnsitzstaat
- Kostenvorschuss Portoauslagen LVL (beim Konsulat anfragen)
- Visagebühr LVL 24.80
- 2 identische Passfotos neueren Datums, 3x4 cm
- Original vom unterschriebenen Arbeitsvertrag
- Kostenvorschuss Portoauslagen LVL (beim Konsulat anfragen)
Zur Ausstellung eines Visums für die Schweiz werden folgende Unterlagen benötigt:
- Antragsformulare 3-fach auf Deutsch/Englisch/Französisch/Italienisch ausgefüllt und vom Antragssteller persönlich unterschrieben
- Reisepass, gültig mindestens 3 Monate über das Ausreisedatum hinaus
- Flugreservation, bestätigter Hin- und Rückflug
- Nachweis einer Aufenthaltsbewilligung im Wohnsitzstaat
- Kostenvorschuss Portoauslagen LVL (beim Konsulat anfragen)
- Visagebühr LVL 24.80
- 2 identische Passfotos neueren Datums, 3x4 cm
- Diplome und Schulzeugnisse übersetzt in eine schweiz. Landessprache
- Curriculum Vitae in einer schweiz. Landessprache
- Originalbestätigungs-/Anmeldungsbrief von der Schule/Universität
- Bestätigung des bezahlten Schulgeldes
- Beweis über finanzielle Mittel (CHF 1850.00 p/Monat) für Unterkunft und sonstige Auslagen
- Schriftliche Bestätigung über das Verlassen der Schweiz nach Beendigung des Studiums (beim Konsulat erhältlich)
- Sprachtest (im Konsulat durchgeführt)
- Kostenvorschuss Portoauslagen LVL (beim Konsulat anfragen)
