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Reisehinweise Montenegro
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Letzte Aktualisierung: 28.06.2011 Unverändert gültig: |
Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. |
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Grundsätzliche Einschätzung
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Das Land kann als stabil bezeichnet werden.
Montenegro hat am 9. Oktober 2008 die Unabhängigkeit Kosovos anerkannt. Die politische Situation im Kosovo kann vor allem im Grenzgebiet Spannungen verursachen und sich auf die Sicherheitslage in Montenegro auswirken.
Informieren Sie sich in den Medien über die Entwicklung der Lage. Meiden Sie Demonstrationen und grössere Menschenansammlungen jeder Art.
Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.
Grenzgebiet zu Kosovo: Wegen latenter Spannungen ist bei Reisen ins Grenzgebiet zu Kosovo Vorsicht geboten.
In der Gemeinde Plav besteht noch Minengefahr. Die Minenfelder sind in der Regel gekennzeichnet. Halten Sie sich an die häufig befahrenen Strassen und informieren Sie sich im Zweifelsfall bei den lokalen Behörden und/oder der Bevölkerung.
Die schwierige Wirtschaftslage hat zu einer Zunahme der Kleinkriminalität geführt (vor allem Autodiebstähle und Einbrüche). Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen und reisen Sie vorzugsweise nicht alleine.
Die Schweiz und Montenegro haben traditionell enge Geschäftsverbindungen. Angesichts der Veränderungen der letzten Jahre empfiehlt es sich dennoch, neue Kontakte mit der nötigen Umsicht anzubahnen. Die Schweizerische Botschaft in Belgrad steht für Hinweise zur Verfügung.
Die Strassen sind teilweise in einem schlechten Zustand, und die Fahrzeuge oft mangelhaft gewartet. Bei Autofahrten ist daher Vorsicht geboten. Von nächtlichen Überlandfahrten wird abgeraten.
Das Fotografieren militärischer Einrichtungen ist verboten. Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden auch bei kleinen Mengen mit mehrjährigen Gefängnisstrafen geahndet. Die Haftbedingungen sind hinsichtlich Infrastruktur, Hygiene und Verpflegung wesentlich härter als in der Schweiz.
In den letzten Jahren waren wiederholt kleinere Erdbeben zu verzeichnen.
Die medizinische Versorgung ist ausserhalb der grösseren Städte nicht überall gewährleistet. Der Standard der Krankenhäuser ist oft sehr bescheiden. Bei ernsthaften Verletzungen und Erkrankungen empfiehlt sich die Rückkehr in die Schweiz.
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Ausländer müssen sich innerhalb von 24 Stunden bei der lokalen Polizeistelle anmelden; Hotels erledigen normalerweise die Meldepflicht für ihre Gäste. Erkundigen Sie sich frühzeitig bei der Botschaft von Montenegro in Genf über die Einreise- und Meldebestimmungen für Personen und Fahrzeuge: Ausstellung von Passierscheinen, Versicherungsnachweis für Fahrzeuge etc.
Schweizer im wehrpflichtigen Alter, die auch die Staatsangehörigkeit von Montenegro besitzen und ihren Militärdienst in der Schweiz geleistet haben, sollten sich durch die Botschaft von Montenegro in Genf eine diesbezügliche Bestätigung ausstellen lassen. Wer keine solche Bestätigung vorweisen kann, muss mit einer Festnahme am Grenzübergang und einer vorübergehenden Inhaftierung durch die Militärbehörden rechnen.
Der Euro dient als offizielle Währung.
Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung wenden.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausschluss der Haftung
Beachten Sie auch die zusätzlichen, allgemein gültigen Reise-Informationen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur sorgfältigen Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.


