Weitere Informationen
Schnellsuche
Sie befinden sich hier:
Pass / Identitätskarte
Seit dem 1. März 2010 ist der biometrische Schweizerpass (Modell 10) erhältlich. Dieser ist mit einem Chip versehen, auf dem die Fingerabdrücke und ein Gesichtsbild gespeichert sind. Mit diesen Daten wird die Sicherheit von Reisedokumenten erhöht und deren missbräuchliche Verwendung erschwert. Seit dem 1. März 2010 wird auf dem Regionalen Konsularcenter Benelux in Den Haag dieser biometrische Schweizerpass mit elektronisch gespeichertem Foto und Fingerabdrücken, der Pass 10, beantragt.
Die neuen Ausweise Modell 03 (Pässe und Identitätskarten ausgestellt zwischen 2003 bis 28.02.2010) bleiben bis zum Ablaufdatum gültig. Vorbehalten sind Einreisevorschriften diverser Länder. Die Identitätskarten Modell 95, ausgestellt zwischen 1995 und 2002, sind längstens bis am 31.12.2012 gültig.
Die Beantragung eines Passes 10 erfolgt online, indem Sie Ihre persönlichen Daten auf der Internetseite des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes eingeben (Online Antrag Biometrischer Pass):
www.schweizerpass.ch
und anschliessend entweder einen Termin für die Erfassung Ihrer biometrischen Daten an das Regionale Konsularcenter in Den Haag, bei kantonalen Passstellen in der Schweiz oder an anderen Schweizerischen Botschaften und Konsulaten vereinbaren.
Wenn Sie keinen Internetanschluss haben, können Sie den neuen Pass und einen Termin beim Regionalen Konsularcenter Benelux telefonisch unter der Nummer +31 (0)70 364 28 31/32 oder per Fax unter der Nummer +31 (0)70 356 12 38 vereinbaren. Für einen Termin bei einer kantonalen Passstelle oder an einer Schweizerischen Botschaft entnehmen Sie bitte die entsprechenden Informationen in den rechts aufgeführten Dokumenten.
Achtung: Die Gebühren für die biometrische Datenerfassung und die Versandkosten sind jeweils bei der zuständigen Stelle zu bezahlen. Beim Regionalen Konsularcenter Benelux in Den Haag erfolgt die Bezahlung in bar oder mit der Maestro-Bankkarte. Minderjährige und Bevormundete haben in Begleitung ihrer Eltern oder ihres Vormunds vorzusprechen; diese müssen dem Antrag mit ihrer Unterschrift zustimmen. Geschiedene Eltern müssen belegen können, dass sie die elterliche Sorge für das Kind allein innehaben. Bei gemeinsamer elterlicher Sorge ist die Zustimmung beider Eltern erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass die in den Pass 10 eingetragenen persönlichen Daten wie Name, Vorname, Geburtsdatum und Heimatort aus dem schweizerischen Personenstandsregister übernommen werden. Sollten Ihre Daten im Register nicht aktuell sein, so kann der Nachtrag in der Schweiz einige Monate dauern.
Zusätzliche Informationen zum neuen Pass 10 finden Sie auf der Website des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements:
www.schweizerpass.ch
Das Bestellverfahren ist gleich wie beim Pass 10 und läuft ebenfalls über die folgende Internetseite:
www.schweizerpass.admin.ch
Die Gebühren für die biometrische Datenerfassung und die Versandkosten sind entweder anlässlich Ihrer persönlichen Vorsprache beim Regionalen Konsularcenter Benelux in Den Haag in bar oder mit der Maestro-Bankkarte zu zahlen, oder bei der jeweiligen kantonalen Passstelle oder anderen Schweizerischen Botschaften und Konsulaten. Folgende Gebühren (inkl. Versandkosten) sind gültig:
Pass für Erwachsene (10 Jahre gültig): € 125.00
Identitätskarte für Erwachsene (10 Jahre gültig): € 63.00
Pass und Identitätskarte für Erwachsene (10 Jahre gültig): € 140.00
Pass für Kinder u. Jugendliche (5 Jahre gültig) € 58.00
Identitätskarte für Kinder u. Jugendliche (5 Jahre gültig) € 33.00
Pass und Identitätskarte für Kinder u. Jugendliche (5 Jahre gültig): € 73.00
Die Preise verstehen sich als Richtwerte, da sich die EUR-Gebühren infolge der Wechselkursschwankungen CHF/EUR ändern können.
Die schweizerischen Reisedokumente werden zentral in der Schweiz hergestellt, wobei mit einer Produktionsfrist von zwei bis vier Wochen zu rechnen ist. Grundsätzlich wird Ihnen der neue Ausweis direkt mit eingeschriebener Post zugestellt. Auf Wunsch kann der Ausweis auch am Schalter dieser Vertretung abgeholt werden.
Um bei einem Ausweisverlust im Ausland gewappnet zu sein, empfehlen wir Ihnen, getrennt von Ihrem Ausweis eine Kopie der Personalienseite Ihres Passes bzw. Ihrer Identitätskarte mitzuführen. So können Sie, falls Ihr Ausweis gestohlen wird oder verloren geht, der Polizei die Nummer des abhanden gekommenen Ausweises angeben. Der Verlust/Dienstahl eines Ausweises muss sofort der örtlichen Polizei angezeigt werden und ein Polizeirapport ist zu erstellen. Zusätzlich müssen Sie die nächste Schweizerische Vertretung kontaktieren.
Wenn Sie einen Polizeirapport haben, können Sie ohne Ausweispapiere in die Schweiz zurück reisen.
