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Visa
Schengen / Dublin steht für die koordinierten Anstrengungen der EU-Mitgliedstaaten, die individuellen Freiheiten der Bürger auszubauen und die Sicherheit innerhalb Europas gleichzeitig tiefgreifend zu verbessern.
Am Freitag, 12. Dezember 2008 ist das Assoziierungsabkommen der Schweiz an Schengen in Kraft gesetzt worden. Seit diesem Zeitpunkt werden Schengen-Visa für die Einreise in die Schweiz akzeptiert.
Weiterführende Informationen zu Visabestimmungen finden Sie in den unten aufgeführten Informationen und den rechts aufgeführten Dokumenten. Auskünfte erteilen ausserdem das Regionale Konsularcenter Benelux in Den Haag, weitere schweizerische Vertretungen im Ausland, die kantonalen Migrationsämter oder das Bundesamt für Migration.
Für die Einreise in die Schweiz gelten unterschiedliche Regeln (z.B. für Touristen, Studierende, Erwerbstätige oder Rentner). Es lohnt sich, diese vor der Einreise abzuklären. Beabsichtigen Sie eine Reise in die Schweiz, erwarten Sie Besuch aus dem Ausland oder möchten Sie jemanden aus dem Ausland einladen, kann Ihnen das rechts aufgeführte Merkblatt für die Einreise in die Schweiz nützlich sein.
- Für kurzfristige Aufenthalte bis maximal 3 Monate innerhalb von sechs Monaten im gesamten Schengenraum brauchen Sie ein Visum. Das Visumsantragsformular Schengen können Sie online ausfüllen.
- Für langfristige, bewilligungspflichtige Aufenthalte in der Schweiz ab drei Monaten brauchen Sie ein nationales Visum D. Dieses Visumantragsformular für nationales Visum D können Sie ebenfalls online ausfüllen. Die Kosten für die Visa Anfrage betragen € 60.00.
Wer während seines Aufenthaltes in der Schweiz arbeitet oder sich länger als drei Monate in der Schweiz aufhält, benötigt eine Bewilligung. Diese wird von den kantonalen Migrationsämtern erteilt. Es wird unterschieden zwischen Kurzaufenthalts- (weniger als 1 Jahr), Aufenthalts- (befristet) und Niederlassungsbewilligung (unbefristet).
- Die verschiedenen Aufenthaltsbewilligungen für Angehörige der Mitgliedstaaten der EU/EFTA können Sie unter folgendem Link abrufen:
Aufenthaltsbewilligungen EU/EFTA-Angehörige
- Die verschiedenen Aufenthaltsbewilligungen für die übrigen Staatsangehörigen können Sie unter folgendem Link abrufen:
Aufenthaltsbewilligungen übrige Staatsangehörige
Weitere Informationen entnehmen Sie der Webseite des Bundesamtes für Migration (BFM).
Wann brauche ich ein Visum für die Einreise in die Vereinigten Staaten?
Wer sich länger als 90 Tage in den Vereinigten Staaten aufhält, benötigt ein Visum. Informationen betreffend Visum finden Sie auf der folgenden Webseite:
U.S. Department of State (en)
Was ist das Visa Waiver Programm?
Internationale Reisende, die im Rahmen des Programms für visumfreies Reisen (Visa Waiver Program) in die USA einreisen möchten, werden seit dem 12. Januar 2009 strengeren Sicherheitsbestimmungen unterworfen und müssen eine Antragsgebühr entrichten. Alle berechtigten Reisenden, die gemäß des Programms für visumfreies Reisen in die USA einreisen möchten, müssen einen Antrag auf Erteilung einer Reisegenehmigung stellen und die Gebühr nach Ablauf zahlen.
Wer muss das ESTA Formular ausfüllen?
Wenn Sie einen der folgenden Pässe besitzen und sich nicht länger als 90 Tage in den Vereinigten Staaten aufhalten (z.B. für Ferien), können Sie den Antrag online auf der folgenden Webseite ausfüllen:
Elektronisches Reisegenehmigungssystem (ESTA)
Sie finden das Formular sowie Informationen zum Ausfüllen des Antrages auch in den rechts aufgeführten Dokumenten.
Wichtig: Registrieren Sie sich so früh wie möglich vor Ihrer Reise in die Vereinigten Staaten, da die Erteilung der Reisebefugnis bis zu 72 Stunden (3 Tage) dauern kann.
- Pass Model "03": Wenn der Pass vor dem 26. Oktober 2006 ausgestellt wurde, können Sie ohne Visum im Rahmen des Visa Waivers Programms in die USA einreisen.
- Passport Model "06": Mit diesem Pass können Sie ebenfalls ohne Visum im Rahmen des Visa Waivers Programm in die USA einreisen.