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Regionales Konsularcenter Südosteuropa
c/o Schweizerische Botschaft Bukarest
Str. Grigore Alexandrescu 16-20
4. Stock
010626 Bukarest, Rumänien

Tel.: +40 (0)21 206 16 00
Fax: +40 (0)21 206 16 20
E-Mail:  suedosteuropa@eda.admin.ch

Sie befinden sich hier:

Pass / Identitätskarte

Der biometrische Schweizerpass (Modell 10)
Wie lange sind die bisherigen Ausweise noch gültig?
Bestellverfahren biometrischer Schweizerpass (Modell 10)
Pass / ID-Karte frühzeitig beantragen
Identitätskarte
Gebühren
Lieferfrist
Verlust / Diebstahl
Rückreise in die Schweiz bei Verlust / Diebstahl
Wann kann ich trotzdem mit einem Pass 03 in die USA einreisen?
Einreise in die USA mit provisorischen Schweizer Pässen

Der biometrische Schweizerpass (Modell 10)


Seit dem 1. März 2010 ist der biometrische Schweizerpass (Modell 10) erhältlich. Dieser ist mit einem Chip versehen, auf dem die Fingerabdrücke und ein Gesichtsbild gespeichert sind. Mit diesen Daten wird die Sicherheit von Reisedokumenten erhöht und deren missbräuchliche Verwendung erschwert. Seit dem 15. April 2011 wird auf dem Regionalen Konsularcenter Südosteuropa in Bukarest dieser biometrische Schweizerpass mit elektronisch gespeichertem Foto und Fingerabdrücken, der Pass 10, beantragt.

http://www.schweizerpass.admin.ch/pass/de/home.html Online Antrag Biometrischer Pass


Wie lange sind die bisherigen Ausweise noch gültig?


Die neuen Ausweise Modell 03 (Pässe und Identitätskarten ausgestellt zwischen 2003 bis 28.02.2010) bleiben bis zum Ablaufdatum gültig. Vorbehalten sind Einreisevorschriften diverser Länder. Die Identitätskarten Modell 95, ausgestellt zwischen 1995 und 2002, sind längstens bis am 31.12.2012 gültig.


Bestellverfahren biometrischer Schweizerpass (Modell 10)


Die Beantragung eines Passes 10 erfolgt online, indem Sie Ihre persönlichen Daten auf der Internetseite des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes eingeben (Online Antrag Biometrischer Pass):

http://www.schweizerpass.admin.ch/pass/de/home.html Online Antrag Biometrischer Pass

und anschliessend telefonisch, per E-Mail oder Fax einen Termin für die Erfassung Ihrer biometrischen Daten mit dem Regionalen Konsularcenter in Bukarest vereinbaren.

Möchten Sie die biometrischen Daten bei einem Passbüro in der Schweiz oder einer Schweizer Vertretung in einem anderen Land erfassen lassen, so teilen Sie dies dem Regionalen Konsularcenter nach der erfolgten Onlinebeantragung mit und wir unternehmen die nötigen Schritte.

Achtung: Die Gebühren für die biometrische Datenerfassung und die Versandkosten sind jeweils bei der zuständigen Stelle zu bezahlen. Beim Regionalen Konsularcenter Südosteuropa in Bukarest erfolgt die Bezahlung in bar. Minderjährige und Bevormundete haben in Begleitung ihrer Eltern oder ihres Vormunds vorzusprechen; diese müssen dem Antrag mit ihrer Unterschrift zustimmen. Geschiedene Eltern müssen belegen können, dass sie die elterliche Sorge für das Kind allein innehaben. Bei gemeinsamer elterlicher Sorge ist die Zustimmung beider Eltern erforderlich.

Bitte beachten Sie, dass die in den Pass 10 eingetragenen persönlichen Daten wie Name, Vorname, Geburtsdatum und Heimatort aus dem schweizerischen Personenstandsregister übernommen werden. Sollten Ihre Daten im Register nicht aktuell sein, so kann der Nachtrag in der Schweiz einige Monate dauern.

Zusätzliche Informationen zum neuen Pass 10 finden Sie auf der Website des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements:
 
http://www.schweizerpass.ch/ www.schweizerpass.ch 


Pass / ID-Karte frühzeitig beantragen

 
Die hohen Sicherheitsstandards und die damit verbundenen beträchtlichen Investitionskosten in entsprechende Produktionsanlagen bedingen, dass die ordentlichen Pässe an einem zentralen Ort in der Schweiz und nicht mehr wie bis anhin von jeder Vertretung direkt vor Ort hergestellt werden. Das neue Ausstellungsverfahren verlängert deutlich die Zeitspanne von der Antragstellung bis zum Erhalt des Ausweises (je nach Land und Abklärungsbedarf können bis zu 40 Arbeitstage verstreichen). Um unnötige Unannehmlichkeiten zu vermeiden, bittet das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten alle Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, möglichst frühzeitig einen neuen Pass bzw. eine neue Identitätskarte zu beantragen, mindestens 2 Monate vor Ablauf der Gültigkeit des alten Ausweises. Die Pässe / IDK müssen nach wie vor bei den diplomatischen und konsularischen Vertretungen beantragt werden. Die Vertretungen überarbeiten und erfassen die Personendaten elektronisch. Diese Daten werden dann online an die jeweiligen zentralen Produktionsstätten weitergeleitet, welche die individuellen Dokumente herstellen.


Identitätskarte


Die Identitätskarte (IDK) wird bis auf Weiteres in der heutigen Form ohne Chip und ohne elektronisch gespeicherte Daten ausgestellt.

Das Antragsverfahren für die Identitätskarte gleicht demjenigen des biometrischen Passes. Das Photo für die Identitätskarte wird neu in dem Regionales Konsularcenter aufgenommen (Termin im voraus vereinbaren), die persönliche Vorsprache des Antragsteller ist also obligatorisch. 

http://www.schweizerpass.admin.ch/ www.schweizerpass.admin.ch


Gebühren


Die Gebühren für die biometrische Datenerfassung und die Versandkosten sind entweder anlässlich Ihrer persönlichen Vorsprache beim Regionalen Konsularcenter Südosteuropa in Bukarest in bar in der rumänischen Landeswährung RON zu zahlen, oder bei der jeweiligen kantonalen Passstelle oder anderen Schweizerischen Botschaften und Konsulaten in der jeweiligen Landeswährung.

Folgende Gebühren in CHF (inkl. Versandkosten) sind gültig:

Pass für Erwachsene (10 Jahre gültig): 149 CHF
Identitätskarte für Erwachsene (10 Jahre gültig): 74 CHF
Pass und Identitätskarte für Erwachsene (10 Jahre gültig): 166 CHF

Pass für Kinder u. Jugendliche (5 Jahre gültig): 69 CHF
Identitätskarte für Kinder u. Jugendliche (5 Jahre gültig): 39 CHF
Pass und Identitätskarte für Kinder u. Jugendliche (5 Jahre gültig): 86 CHF

Die RON-Gebühren werden periodisch den Wechselkursschwankungen angepasst, weshalb die Preise nur in CHF publiziert werden .


Lieferfrist


Die schweizerischen Reisedokumente werden zentral in der Schweiz hergestellt, wobei mit einer Produktionsfrist von zwei bis vier Wochen zu rechnen ist.


Verlust / Diebstahl


Um bei einem Ausweisverlust im Ausland gewappnet zu sein, empfehlen wir Ihnen, getrennt von Ihrem Ausweis eine Kopie der Personalienseite Ihres Passes bzw. Ihrer Identitätskarte mitzuführen. So können Sie, falls Ihr Ausweis gestohlen wird oder verloren geht, der Polizei die Nummer des abhanden gekommenen Ausweises angeben. Der Verlust/Dienstahl eines Ausweises muss sofort der örtlichen Polizei angezeigt werden und ein Polizeirapport ist zu erstellen. Zusätzlich müssen Sie die nächste Schweizerische Vertretung kontaktieren.

Mit Erhalt des neuen Passes verpflichtet sich der Inhaber, falls er den alten wieder findet, uns diesen zurück zu geben und nicht mehr zu benützen.

Schweizer Identitätsdokumente, die abhanden gekommen sind, werden auf einer offiziellen Suchliste registriert und dürfen nicht mehr gebraucht werden.

Falls das Dokument wieder aufgefunden wird, muss es sogleich dem nächsten Schweizer Passbüro oder einer schweizerischen diplomatischen/konsularischen Vertretung abgegeben werden.


Rückreise in die Schweiz bei Verlust / Diebstahl


Bei Verlust von Identitätskarte oder Pass muss umgehend das Konsularcenter in Bukarest zwecks Ausstellung eines Laissez-Passer kontaktiert werden.


Wann kann ich trotzdem mit einem Pass 03 in die USA einreisen?


Wer einen Pass vom Modell 03 besitzt, dessen Ausstellungsdatum vor dem 26. Oktober 2006 liegt, wird bis zum Ablauf des Dokuments keinen neuen biometrischen Pass brauchen - auch nicht für eine visumsfreie Reise in und durch die USA.

Jede Person, die in den USA reist, braucht eine "Electronic System for Travel Authorization" (ESTA) Ermächtigung. Für mehr Angaben diesbezüglich, bitte die Seite der amerikanischen Botschaft in Bern besuchen (Link auf der rechten Seite).


Einreise in die USA mit provisorischen Schweizer Pässen


Ab 1. Juli 2009 werden die USA nur noch provisorische Pässe akzeptieren, wenn diese mit einem elektronisch lesbaren Chip ausgerüstet sind. Die neue Einreisebestimmung trifft alle Länder, die im Rahmen des "Visa Waiver Program" (VWP) von der visumsfreien Einreise profitieren.

Provisorische Schweizer Pässe haben keinen elektronisch lesbaren Chip. Infolgedessen können diese Pässe ab dem 1. Juli 2009 nicht mehr für Reisen in und durch die USA benützt werden.