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Regionales Konsularcenter Nordische Staaten
c/o Schweizerische Botschaft in Stockholm
Valhallavägen 64
Box 26143
S – 100 41 Stockholm

E-mail:  nordischestaaten@eda.admin.ch
Tel.: +46 8 676 79 00
Fax: +46 8 21 15 04

Helpline EDA als zentrale Anlaufstelle bei Fragen zu:

- Konsularischen Dienstleistungen
- Reishinweise
- Konsularischer Schutz
- Leben im Ausland

Homepage: http://www.eda.admin.ch/eda/de/home/dfa/orgcha/sectio/condir/sercit/hlplne.html Helpline EDA  
E-Mail:  helpline@eda.admin.ch  
Tel: +41 800 24 7 365
Fax: +41 31 322 78 66

Sie befinden sich hier:

Zivilstand für in Dänemark lebende SchweizerInnen

Zivilstandsänderungen in Dänemark, Färöer-Inseln oder Grönland erfolgt
Vorbereitung der Heirat/Partnerschaft in der Schweiz
Vorbereitung der Heirat/Partnerschaft in Dänemark/Färöer-Inseln/Grönland
Namensführung nach der Heirat
Heirat in Dänemark für Personen ohne Wohnsitz in Dänemark
Weitere Informationen
Zivilstandsänderungen in Dänemark, Färöer-Inseln oder Grönland erfolgt

Bitte melden Sie diesem Regionalen Konsularcenter folgende amtliche Zivilstandsänderungen raschmöglichst:

  • Geburt
  • Heirat/Partnerschaft
  • Scheidung
  • Tod
  • Namensänderung

Um sicher zu sein, welche Dokumente Sie dem Regionalen Konsularcenter übermitteln müssen, konsultieren Sie bitte die Liste „Zivilstandsänderungen“, in diesem Abschnitt weiter unten aufgeführt.

Die Dokumente werden in die Schweiz geschickt und ins Zivilstandsregister Ihrer Heimatgemeinde eingetragen. Neue Ausweispapiere können grundsätzlich erst nach erfolgter Eintragungsbestätigung Ihrer Heimatgemeinde bestellt werden. Sie müssen mit einer Wartezeit von 1 bis 3 Monaten rechnen.

Bei allen Dokumenten muss es sich um neu ausgestellte Originale (nicht älter als 6 Monate) handeln.

Bitte senden Sie ebenfalls diesem Regionalen Konsularcenter Ihr Familienbüchlein, falls Sie die Änderungen darin eingetragen haben möchten.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an dieses Regionales Konsularcenter.

http://www.eda.admin.ch/etc/medialib/downloads/edactr/dnk.Par.0054.File.tmp/Zivilstandsaenderungen_D.pdf Merkblatt: Zivilstandsänderungen (15 Kb, pdf)


Vorbereitung der Heirat/Partnerschaft in der Schweiz


Die Verlobten, Schweizer oder Ausländer, mit Wohnsitz in Dänemark, auf den Färöer-Inseln oder in Grönland, die in der Schweiz heiraten möchten, müssen ein "Gesuch um Vorbereitung der Eheschliessung" bei dem Regionalen Konsularcenter in Stockholm einreichen.

Für die Vorbereitung einer registrierten Partnerschaft, in der Schweiz seit 1. Januar 2007 möglich, gelten die gleichen Bedingungen wie für eine Ehe.

Für weitere Auskünfte konsultieren Sie bitte das Merkblatt "Heiratvorbereitung in der Schweiz" hier unten aufgeführt.

http://www.eda.admin.ch/etc/medialib/downloads/edactr/dnk.Par.0053.File.tmp/Heiratsvorbereitung_D.pdf Merkblatt: Heiratsvorbereitung in der Schweiz (13 Kb, pdf)
http://www.eda.admin.ch/etc/medialib/downloads/edactr/dnk.Par.0060.File.tmp/Heiratsvorbereitung_E.pdf Merkblatt: Heiratsvorbereitung in der Schweiz (en) (13 Kb, pdf)


Vorbereitung der Heirat/Partnerschaft in Dänemark/Färöer-Inseln/Grönland


Die zuständigen lokalen Zivilstandsbehörden oder die dänsiche Vertretungen in der Schweiz geben grundsätzlich Auskünfte über die Voraussetzungen für eine Trauung/Partnerschaft in Dänemark, Färöer-Inseln oder Grönland.
Denken Sie bitte daran, die erforderlichen Dokumente nach der Heirat diesem Regionalen Konsularcenter zukommen zu lassen, damit die Eintragungen in den Zivilstandsregistern der Schweiz vorgenommen werden können.


Namensführung nach der Heirat


Sind Sie Schweizer(in) und in der Schweiz wohnhaft, kommt das schweizerische Namensrecht zur Anwendung.

Sind Sie Schweizer(in) und in Dänemark, auf den Färöer-Inseln oder in Grönland wohnhaft, kommt das entsprechende Namensrecht Ihres Domizilstaates zur Anwendung. Besitzen Sie nur die schweizerische Staatsangehörigkeit, haben Sie die Möglichkeit, Ihren Namen nach schweizerischem Recht zu wählen. Die nötigen Formulare sind bei diesem Regionalen Konsularcenter erhältlich. In der Schweiz wird allenfalls der zuständige Kanton entscheiden.
Bitte informieren Sie sich über die Wahlmöglichkeiten für den Familiennamen nach der Heirat „Namensführung nach der Heirat“, hier unten aufgeführt.

http://www.eda.admin.ch/etc/medialib/downloads/edactr/dnk.Par.0055.File.tmp/Namensfuehrung%20nach%20der%20Heirat_D.pdf Namensführung nach der Heirat (31 Kb, pdf)
http://www.eda.admin.ch/etc/medialib/downloads/edactr/dnk.Par.0056.File.tmp/Namensfuehrung%20nach%20der%20Heirat_E.pdf Namensführung nach der Heirat (en) (65 Kb, pdf)


Heirat in Dänemark für Personen ohne Wohnsitz in Dänemark


Bitte folgende Seite anklicken:
 Heirat in Dänemark