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Regionales Konsularcenter Nordische Staaten
c/o Schweizerische Botschaft in Stockholm
Valhallavägen 64
Box 26143
S – 100 41 Stockholm

E-mail:  nordischestaaten@eda.admin.ch
Tel.: +46 8 676 79 00
Fax: +46 8 21 15 04

Helpline EDA als zentrale Anlaufstelle bei Fragen zu:

- Konsularischen Dienstleistungen
- Reishinweise
- Konsularischer Schutz
- Leben im Ausland

Homepage: http://www.eda.admin.ch/eda/de/home/dfa/orgcha/sectio/condir/sercit/hlplne.html Helpline EDA  
E-Mail:  helpline@eda.admin.ch  
Tel: +41 800 24 7 365
Fax: +41 31 322 78 66

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Scheidung


Für die ordnungsgemässe Eintragung einer in Schweden erfolgten Scheidung sind diesem Regionalen Konsularcenter folgende Dokumente zukommen zu lassen:

  • Scheidungsurkunde (äktenskappsskillnadsdomen) : eine vom Gericht beglaubigte Kopie des Scheidungsurteils mit dem Vermerk, dass das Urteil in Rechtskraft erwachsen ist (Stempel des Gerichtes) mit, falls gegeben, Angaben zum Sorgerecht des/der Kindes/er.
  • Ein Registerauszug (Registerutdrag/Personbevis) für beide Ex-Partner nach der Scheidung mit Namensführung und aktueller Wohnadresse
  • gegebenenfalls Ihr Familienbüchlein, wenn Sie die Scheidung darin eingetragen haben möchten.