Weitere Informationen
Schnellsuche
Sie befinden sich hier:
AHV/IV
Schweizer(innen), die AHV-Beiträge aus dem Ausland einbezahlt haben oder Beiträge an die fakultative AHV geleistet haben, haben in der Regel mit Erreichen des Rentenalters ein Anrecht auf eine AHV-Rente. Das Rentenalter für Männer beträgt 65 Jahre und dasjenige für Frauen 64.
Beachten Sie bitte, dass die Rente vorbezogen werden kann. In diesem Fall wird die monatliche Rente um einen bestimmten Prozentsatz gekürzt. Falls sie vom Vorbezug der Rente Gebrauch machen möchten, wenden Sie sich bitte direkt an die Schweizerische Ausgleichskasse.
Die benötigten Rentenantragsformulare erhalten Sie im für Sie zuständigen Konsulat.
Bitte kontaktieren Sie direkt die zuständigen Schweizer Behörden unter:
Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS)
Schweizerische Ausgleichskasse (SAK)
Freiwillige Versicherung, Leistungen
Avenue Edmond-Vaucher 18
Postfach 3100
CH-1211 Genf 2
Tel.: +41 (0)22 795 91 11
Fax: +41 (0)22 795 97 03
E-Mail:
sedmaster@zas.admin.ch
Fragen zur freiweilligen AHV und zu Ein- und Auszahlungen in Bezug auf AHV-Renten, stellen Sie bitte direkt der folgenden Behörde:
Schweizerische Ausgleichskasse SAK
Freiwillige Versicherung, Beiträge
Avenue Edmond-Vaucher 18
Postfach 3100
CH-1211 Genf 2
Tel.: +41 (0)22 795 9111
Fax:+41 (0)22 795 15 01
E-Mail:
csc-af@zas.admin.ch
Alle Personen, die eine AHV-Rente beziehen, sind verpflichtet, jährlich eine so genannte Lebensbescheinigung zu unterschreiben. Diese beweist, dass der/die Rentner/in noch am Leben ist und weiterhin ein Anrecht auf die Rente hat.
Die Lebensbescheinigung muss beglaubigt werden, entweder
- durch ein cartório
- durch das zuständige Generalkonsulat, die Schweizer Botschaft oder eine Honorarvertretung. Der/die Pensionär/in muss hierfür persönlich erscheinen.
Die ausgefüllte Lebendbescheinigung kann entweder durch die Renten-berechtigte Person direkt an die Schweizerische Ausgleichskasse (Zentrale Ausgleichsstelle ZAS, Schweizerische Ausgleichskasse SAK, Avenue Edmond-Vaucher 18, Case postale 3100, 1211 Genf 2) geschickt werden, oder aber an das zuständige Generalkonsulat weitergeleitet werden.
Antrag für IV-Rente:
Alle nötigen Informationen und Formulare zum Erhalt einer IV-Rente erhalten Sie direkt beim für Sie zuständigen Konsulat.
Verspätete IV-Renten Zahlungen:
Hat sich die Zahlung Ihrer IV-Rente verspätet, kontaktieren Sie bitte direkt die Schweizer Behörden unter:
Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS)
IV-Leistungen für Auslandschweizer
Avenue Edmond-Vaucher 18
Postfach 3100
CH-1211 Genf 2
Tel.: +41 (0)22 795 91 11
Fax: +41 (0)22 795 99 50
E-Mail:
OAIE@zas.admin.ch
