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Pass und Identitätskarte
Sie können einen neuen Pass / neue Identitätskarte beantragen, wenn die Gültigkeit Ihres gegenwärtigen Ausweises in den nächsten Monaten abläuft oder schon abgelaufen ist.
Ebenfalls sollten Sie einen neuen Pass / neue Identitätskarte beantragen, falls sich Ihr Name infolge Heirat oder Scheidung geändert hat.
Die Bedingungen für den Antrag eines Schweizerischen Passes und/oder einer Schweizerischen Identitätskarte befinden sich auf der rechten Seite unter Downloads.
Beachten Sie bitte, dass Sie vor der Beantragung eines neuen Ausweises, die Änderung Ihres Zivilstandes beim zuständigen Konsulat melden und registrieren lassen müssen.
Die Pässe haben eine Gültigkeit von:
- Für Erwachsene: 10 Jahre;
- Für Kinder bis 18 Jahre: 5 Jahre;
und können NICHT verlängert werden.
Inhaber/innen von neuen, maschinenlesbaren Pässe (Modell 2003) können zurzeit im Rahmen des Visa Waiver Program (VWP) für Ferien-, Geschäfts- und Transitreisen von weniger als 90 Tagen ohne Visum in die USA einreisen. Wichtig ist, dass der Pass vor dem 26. Oktober 2006 ausgestellt wurde und noch mindestens 6 Monate nach der Einreise in die USA gültig ist. Vergleichen Sie auch die Informationen der US-Botschaft in Bern unter dem Link (auf der rechten Seite) "Kann ich mit meinem Schweizer Pass ohne Visum in die USA reisen?", in Englisch.
Inhaber eines biometrischen Passes dagegen benötigen kein US-Touristen-, Geschäfts- oder Transitvisum (für weniger als 90 Tage). Bitte beachten Sie jedoch, dass ab dem 12. Januar 2009 das ESTA (Electronic System for Travel Authorization) in Kraft tritt. Reisende in die USA, die kein Visum benötigen, müssen sich mindestens 72 Stunden vor ihrer Reise auf der Webseite registrieren, um eine sogenannte "Travel Authorization" (Reiseerlaubins) zu erhalten. Ohne diese "Travel Authorization" ist es nicht mehr erlaubt, in die USA einzureisen. Achtung: die "Travel Authorization" ist keine Einreisegarantie!
Verbindliche Auskünfte bezüglich der Einreisebestimmungen in die USA können Ihnen die amerikanischen Behörden erteilen.
Weitere Informationen finden Sie unter "ESTA - Informationen und Formular" auf der rechten Seite unter "Links".
Bitte beachten Sie, dass für die Einreise in die USA mit einem provisorischen Schweizerpass zwingend ein US-Visum benötigt wird.
Die Ausstellung eines Reiseausweises dauert in der Regel drei Wochen. Der Hersteller der Ausweise ist jedoch nur verpflichtet, diese innerhalb von 40 Arbeitstagen zu liefern. Deshalb kann in Einzelfällen die Lieferfrist länger dauern.
Die Reisedokumente können persönlich im zuständigen Konsulat abgeholt werden. Falls gewünscht, werden Ihnen die Dokumente per Post (SEDEX) zugestellt. Die Gebühren hierfür werden separat erhoben. Bitte informieren Sie sich vorgängig bei Ihrem Konsulat über die aktuellen Preise.
In Notfällen kann innerhalb 2 bis 3 Arbeitstagen ein Notpass ausgestellt werden.
In Notfällen kann die schweizerische Vertretung (Generalkonsulat) einen so genannten Notpass ausstellen. Der Notfall ist schriftlich zu begründen.
Die Schweizer Notpässe sind für Erwachsene und Kinder maximal 12 Monate gültig und können nicht verlängert werden.
Notpässe müssen sofort nach erfolgter Reise dem Konsulat zurückgegeben werden.
Bitte beachten Sie: zusammen mit dem Notpass wird zugleich ein normaler Reisepass beantragt.
Die Meldung muss persönlich beim Generalkonsulat gemacht werden. Bei Diebstahl ist zusätzlich eine Polizeianzeige, ein so genanntes Boletim de Ocorrência (BO), mitzubringen.
Ein neuer Reiseausweis kann Ihnen erst ausgestellt werden, wenn der Verlust oder Diebstahl beim zuständigen Generalkonsulat gemeldet worden ist.
