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Reisehinweise Trinidad und Tobago

Letzte Aktualisierung: 16.04.2012
Unverändert gültig:  

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Grundsätzliche Einschätzung
Kriminalität
Verkehr und Infrastruktur
Besondere rechtliche Bestimmungen
Kulturelle Besonderheiten
Naturbedingte Risiken

Gesundheit
Nützliche Adressen


Grundsätzliche Einschätzung

Die politische Lage kann als relativ stabil bezeichnet werden, doch hat das Land eine hohe Kriminalitätsrate.

Zur Bekämpfung krimineller Banden verhängt die Regierung zeitweise einen limitierten Ausnahmezustand und Ausgangssperren über einzelne Gemeinden. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.
Government of the Republic of Trinidad and Tobago 



Kriminalität

Diebstähle, Raubüberfälle und Einbrüche in (Ferien-)Villen sind häufig und immer mehr von Gewalt begleitet. Auch Vergewaltigungen, Tötungsdelikte sowie Entführungen zur Erpressung von Lösegeldern kommen vor. Am höchsten ist das Risiko in Port of Spain und den anderen Städten, doch auch die Touristenorte bleiben von den Kriminellen nicht verschont. Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Deponieren Sie Wertsachen im Hotelsafe (Pass, Flugticket, Checks, Bargeld); tragen Sie jedoch immer eine Kopie Ihres Passes auf sich.
  • Erkundigen Sie sich an Ihrem Aufenthaltsort bei Bekannten, Geschäftspartnern oder im Hotel ob es Quartiere / Orte gibt, die gemieden werden sollten.
  • Meiden Sie generell einsame Strände.
  • Unternehmen Sie keine nächtlichen Spaziergänge, und meiden Sie auch in den Städten die schlecht beleuchteten Quartiere.
  • Leisten Sie bei einem Raubüberfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch.
  • Lassen Sie sich von einem im Voraus organisierten Hoteltaxi abholen, wenn Sie nachts auf dem Flughafen Piarco (Trinidad) ankommen; wiederholt sind Reisende im Flughafen von Banden beobachtet, verfolgt und überfallen worden.
  • Unternehmen Sie Ausflüge vorzugsweise in Gruppen und in Begleitung eines vertrauenswürdigen lokalen Reiseführers.
  • Treffen Sie auch auf Jachten geeignete Sicherheitsvorkehrungen gegen Überfälle und Diebstähle.


Verkehr und Infrastruktur
Besonders während der Regenzeit (Juni bis Dezember) muss auf den Nebenstrassen mit Strassenschäden gerechnet werden. Das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmer bildet ein zusätzliches Risiko. Fahrten mit Kleinbussen sind nicht empfehlenswert: die Unfallrate ist relativ hoch, und oft sind in diesen sog. Maxi-Taxis Diebe am Werk.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Gleichgeschlechtliche Handlungen sind verboten. Das Tragen von militärähnlicher Bekleidung ist strafbar. Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz, werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen (bis 35 Jahre) geahndet. Die Polizei ist bei der Verfolgung des Konsums von Haschisch und anderen Drogen sehr streng, speziell auch bei Touristen. Das Strafgesetz sieht auch die Todesstrafe vor, z.B. für Mord.
Die Haftbedingungen sind sehr schwierig.



Kulturelle Besonderheiten
Es wird korrekte Kleidung erwartet; Oben-ohne ist auch an den Stränden verboten.

Naturbedingte Risiken

Trinidad und Tobago liegt in einem Erdbebengebiet. Erdbeben und Vulkanausbrüche können neben Verwüstungen auf dem Land auch Flutwellen auslösen.

Das Land liegt am Rand der Hurrikanzone. Von Juni bis November muss mit gelegentlichen Wirbelstürmen gerechnet werden.

Beachten Sie die Warnungen und Anweisungen der Behörden.
Office of Disaster Preparedness and Management
Weltorganisation für Meteorologie (WMO)

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden.



Gesundheit
Die medizinische Grundversorgung ist gewährleistet. Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen werden jedoch mit Vorteil im Ausland (USA oder Europa) behandelt.
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 999
Notruf Ambulanz: 811

Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung wenden.
Schweizerische Vertretungen im Ausland

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz



Ausschluss der Haftung
Beachten Sie auch die zusätzlichen, allgemein gültigen Reise-Informationen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur sorgfältigen Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.