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Menschenrechte und Konflikte
Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) misst der Förderung der Menschenrechte in Friedensprozessen eine bedeutende Rolle zu. In den Verhandlungen zur Lösung eines Gewaltkonfliktes stehen die Akteure oft vor einem Dilemma: Haben die Menschenrechte absolute Gültigkeit und sind sie in Friedensabkommen zu übernehmen? Oder sind Menschenrechte verhandelbar, um den Vermittlern einen grösseren Handlungsspielraum zu geben?
Diese Fragen sind eng mit dem Thema der Vergangenheitsarbeit verknüpft, das zu den Schwerpunkten der friedenspolitischen Bemühungen der Schweiz gehört. Die Aufarbeitung von vergangenen Gewaltereignissen ist zentral für eine nachhaltige Friedenssicherung, beispielsweise dass Urheber von Menschenrechtsverletzungen, die während eines Gewaltkonflikts begangen wurden, zur Rechenschaft gezogen werden.
Die Schweiz beteiligte sich an der Finanzierung einer Studie der renommierten Denkfabrik "International Council on Human Rights Policy“. Diese kommt zum Schluss,
• dass die Stärkung der Menschenrechte und die Friedensförderung sich nicht gegenseitig behindern, sondern komplementäre Ziele sind,
• dass den Regierungen in der Praxis jedoch ein gewisser Spielraum zusteht,
• dass aber die Substanz des internationalen Menschenrechtsschutzes unter keinen Umständen aufs Spiel gesetzt werden darf
Die Schweiz nutzt die Erkenntnisse dieser Studie in ihren eigenen Vermittlungsbemühungen und trägt zu ihrer Verbreitung und Weiterentwicklung bei.
Diese Fragen sind eng mit dem Thema der Vergangenheitsarbeit verknüpft, das zu den Schwerpunkten der friedenspolitischen Bemühungen der Schweiz gehört. Die Aufarbeitung von vergangenen Gewaltereignissen ist zentral für eine nachhaltige Friedenssicherung, beispielsweise dass Urheber von Menschenrechtsverletzungen, die während eines Gewaltkonflikts begangen wurden, zur Rechenschaft gezogen werden.
Die Schweiz beteiligte sich an der Finanzierung einer Studie der renommierten Denkfabrik "International Council on Human Rights Policy“. Diese kommt zum Schluss,
• dass die Stärkung der Menschenrechte und die Friedensförderung sich nicht gegenseitig behindern, sondern komplementäre Ziele sind,
• dass den Regierungen in der Praxis jedoch ein gewisser Spielraum zusteht,
• dass aber die Substanz des internationalen Menschenrechtsschutzes unter keinen Umständen aufs Spiel gesetzt werden darf
Die Schweiz nutzt die Erkenntnisse dieser Studie in ihren eigenen Vermittlungsbemühungen und trägt zu ihrer Verbreitung und Weiterentwicklung bei.
