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Ministerkonferenz 2011 über bewaffnete Gewalt

Genfer Erklärung: Frühere Konferenzen
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Diplomatische Initiativen bei Konfliktlösungen

Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen
Bewaffnete Gewalt und Entwicklung
Vergangenheitsarbeit und Kampf gegen Straflosigkeit in Übergangsprozessen

Neben direkten Friedenseinsätzen in Konfliktregionen will die Schweiz mit diplomatischen Initiativen Fortschritte in der internationalen Friedenspolitik bewirken. Dabei versucht sie gemeinsam mit ähnlich gesinnten Staaten in- und ausserhalb der Vereinten Nationen (UNO) das Instrumentarium der Friedens- und Menschenrechtsförderung zu verbessern. So lancierte sie etwa diplomatische Initiativen

  • für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen
  • gegen bewaffnete Gewalt und deren negative Auswirkungen auf die Entwicklung betroffener Länder
  • für die Aufarbeitung der Vergangenheit und gegen Straflosigkeit nach der Beendigung von Konflikten.
Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen


Die UNO-Generalversammlung hat im Dezember 2005 verbindliche Vorschriften zur Markierung und Rückverfolgung von Kleinwaffen und leichten Waffen beschlossen. Das neue Instrument geht auf eine diplomatische Initiative der Schweiz zurück.

  • Es enthält international verbindliche Minimalstandards zur Markierung und Registrierung von Kleinwaffen
  • Es regelt die internationale Zusammenarbeit zwischen Staaten, mit der UNO, Interpol und Europol
  • Es enthält eine Definition der Begriffe Kleinwaffen und leichte Waffen, die erstmals für alle UNO-Mitgliedstaaten akzeptabel ist


Entscheidend zum Erfolg dieser Initiative beigetragen hat die mehrjährige Zusammenarbeit mit strategischen Partnern, insbesondere mit dem Forschungsprogramm über Kleinwaffen ("Small Arms Survey") des Genfer Hochschulinstituts für Internationale Studien und Entwicklung (IHEID).

Bewaffnete Gewalt und Entwicklung


Verschiedene Studien haben gezeigt, dass Länder, die sich in einem bewaffneten Konflikt befinden oder endemischer bewaffneter Gewalt ausgesetzt sind, oft auch zur Gruppe der am wenigsten entwickelten Länder gehören.

2006 organisierte die Schweiz zusammen mit dem UNO-Entwicklungsprogramm (UNDP) in Genf eine Ministerkonferenz. 42 Staaten haben dabei die Genfer Erklärung über bewaffnete Gewalt und Entwicklung (Geneva Declaration, GD) verabschiedet. Die Erklärung beinhaltet Zusagen, bis 2015 konkrete Massnahmen gegen die verhängnisvollen Wechselwirkungen zwischen bewaffneter Gewalt und sozioökonomischer Entwicklung zu ergreifen.

Seither werden die Fortschritte periodisch überprüft. Die erste Ueberprüfungskonferenz fand 2008 statt, die zweite 2011. Inzwischen haben 112 Regierungen ihre Unterstützung zugesichert und die Genfer Erklärung über bewaffnete Gewalt und Entwicklung unterzeichnet.

Die Genfer Erklärung sieht 3 Handlungsebenen vor:

  • Förderung des Wissens und der Anerkennung der Problematik in möglichst vielen Ländern
  • Messung und Quantifizierung der weltweiten Schäden durch bewaffnete Gewalt
  • Realisierung konkreter Projekte in Ländern, die von bewaffneter Gewalt betroffen sind

Seit der Annahme der Genfer Erklärung leitet die Schweiz eine Gruppe von 14 Staaten, die sich für die Umsetzung der Erklärung durch die Unterzeichnerstaaten einsetzt.

Vergangenheitsarbeit und Kampf gegen Straflosigkeit in Übergangsprozessen


In Gewaltkonflikten werden die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht häufig verletzt. Der Begriff "Vergangenheitsarbeit " umfasst Massnahmen wie etwa die sorgfältige Abklärung von Tatsachen, deren gerichtliche Verarbeitung, Opferhilfe und institutionelle Reformen. Diese Aufarbeitung der Vergangenheit in einem Übergangsprozess ist unerlässlich, damit sich Gewaltereignisse nicht wiederholen, die Täter nicht straflos ausgehen und ein gesellschaftlicher Versöhnungsprozess möglich wird. Aus diesen Gründen lancierte die Schweiz eine weitere diplomatische Initiative, welche im 2005 in der UNO-Menschenrechtskommission sowie im 2008 im Menschenrechtsrat zur Annahme einer Resolution zur Stärkung der Menschenrechte und der Justiz in Übergangsprozessen führte. Die Resolution hat zum Ziel,

  • durch die Aufarbeitung der Vergangenheit Menschenrechten, Justiz und Frieden mehr Gewicht zu geben
  • den Kampf gegen Straflosigkeit als Kernaufgabe des Übergangsprozesses zwischen Krieg und Frieden zu stärken
  • auf ein koordiniertes und einheitliches Vorgehen der UNO in Bezug auf Rechtsstaatlichkeit, und Justiz in Übergangsprozessen hinzuwirken.