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Völkermord
Völkermord ist in erster Linie ein rechtlicher Begriff. Das Übereinkommen über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes wurde am 9. Dezember 1948 an der 3. Tagung der UNO-Generalversammlung in Paris angenommen. Es trat am 12. Januar 1951nachdem es von den erforderlichen 20 Staaten ratifiziert worden war.
Das Übereinkommen definiert den Völkermord in Artikel 2 als eine der folgenden Handlungen, die in der Absicht begangen wird, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören:
- Tötung von Mitgliedern der Gruppe;
- Verursachung von schwerem körperlichem oder seelischem Schaden an Mitgliedern der Gruppe;
- vorsätzliche Auferlegung von Lebensbedingungen für die Gruppe, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen;
- Verhängung von Massnahmen, die auf die Geburtenverhinderung innerhalb der Gruppe gerichtet sind;
- gewaltsame Überführung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe.
Das Übereinkommen bekräftigt in Artikel 1, dass Völkermord in Krieg und Frieden ein Verbrechen gemäss internationalem Recht darstellt, zu dessen «Verhütung und Bestrafung» sich die Vertragsparteien verpflichten. Für die Prävention und die Beendigung von Völkermord ist in erster Linie jener Staat zuständig, in dem der Genozid begangen wird.
In den letzten zehn Jahren hat das Interesse für das Übereinkommen und die rechtlichen Aspekte des Völkermordes stark zugenommen, da solche Taten völkerstrafrechtlich vermehrt verfolgt werden. In den letzten fünf Jahren wurden mehr wichtige Gerichtsurteile zu Fällen von Völkermord erlassen als in den 55 Jahren davor.
Um Völkermord und Konflikte mit Völkermordcharakter zu verhindern, muss man die tieferliegenden Ursachen verstehen. Während ein gewöhnlicher Konflikt verschiedene Ursachen haben kann, beruht ein Konflikt mit Völkermordcharakter in erster Linie auf der Identität. Die Gefahr eines Völkermordes mit den damit einhergehenden Gräueltaten besteht insbesondere dort, wo verschiedene rivalisierende nationale, rassische, ethnische oder religiöse Gruppen in Identitätsfragen aufeinander treffen. Die Ursachen von Völkermord sind selten tatsächliche oder vermeintliche Unterschiede zwischen diesen Gruppen, sondern vielmehr die Ungleichheiten, die damit begründet werden: fehlender Zugang zu Macht, Wohlstand, Dienstleistungen, Ressourcen, Entwicklungsmöglichkeiten, Staatsbürgerschaft sowie Grundrechten und Grundfreiheiten. Völkermord wird gefördert durch Diskriminierung, Hassrede und Aufrufen zu Gewalt und Menschenrechtsverstössen.
Für die Prävention von Völkermord ist es wichtig, dass die Faktoren (Diskriminierungen) identifiziert werden, die in einer bestimmten Situation zu einer völlig ungleichen Behandlung der verschiedenen Bevölkerungsgruppen führen, und dass diese möglichen Ursachen für einen Völkermord angegangen und langfristig beseitigt werden. Da es kein vollkommen homogenes Land gibt, ist Völkermord ein wahrhaft globales Problem.
Die Schweiz setzt sich seit mehreren Jahren für die Verhütung von Völkermord ein.
- Sie arbeitet mit Francis Deng und Edward Luck, den Sonderberatern von UNO-Generalsekretär Ban Ki- moon für die Verhütung von Völkermord und die Schutzverantwortung, zusammen.
- Sie unterstützt den Ausbildungskurs «Engaging Gouvernement in Genocide Prevention» der George Mason University und arbeitet mit dieser zusammen, um neue Initiativen in diesem Bereich zu fördern, beispielsweise die regionale Initiative für die Verhütung von Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord sowie zur Bekämpfung der Straflosigkeit in der Region der Grossen Seen, und beteiligt sich an der Zeitschrift POLITORBIS.
- Sie unterstützt das Beraternetzwerk für die Prävention von Völkermord.
- Mit der Unterstützung von Tansania und Argentinien organisiert die Schweiz eine Reihe von regionalen Foren mit dem Ziel, Regierungen für die Prävention von Massengräueln zu sensibilisieren, ihre Kapazitäten im Bereich Frühwarnung (early warning) zu stärken, damit sie rasch reagieren und menschliche Katastrophen rechtzeitig und dauerhaft verhindern können.
- Wenn Gräueltaten begangen worden sind, dann setzt sich die Schweiz durch ihr Engagement im Bereich der Vergangenheitsarbeit sehr aktiv für die Bekämpfung der Straflosigkeit, die Förderung des Rechtsstaats und den gesellschaftlichen Wiederaufbau ein.

